Zurück

27.01.2023

EU-weites Körperschaftsteuersystem: Stellungnahme von UFE und CESI

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für ein EU-weites gemeinsames Körperschaftsteuersystem erarbeitet (BEFIT – "Business in Europe: Framework for Income Taxation"). Sie verspricht sich davon, die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu fördern, aber auch die Kosten für Unternehmen zu senken. Der Kommissionsvorschlag soll auch dazu führen, dass sich der Verwaltungsaufwand für die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verringert.

Die UFE (Union des Finanzpersonals in Europa), deren Präsident der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Florian Köbler ist, und die CESI (Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften) äußerten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dazu.

Das Fehlen eines gemeinsamen Körperschaftsteuersystems in der EU stelle sowohl für multinationale Unternehmen als auch Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten eine Bürde dar. Aufgrund der verschiedenen Steuersysteme und fehlender Schnittstellen werde die Zusammenarbeit der Verwaltungen in den betroffenen Ländern erheblich erschwert. Zudem unterlägen die Erklärungen grenzüberschreitend agierender Unternehmen bei unterschiedlichen Steuersystemen einer höheren Fehleranfälligkeit. Aktuell würden dadurch Personal und Ressourcen gebunden, die gerade in Zeiten eines progredienten Fachkräftemangels schonend eingesetzt werden müssten. Mit einem einheitlichen beziehungsweise in den wesentlichen Strukturen angeglichenem Körperschaftsteuersystem innerhalb der EU könne diesem Problem effektiv begegnet werden, so UFE und CESI.

Die Begrenzung eines neuen Körperschaftsteuersystems ausschließlich auf MNE mit einem konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro führe indes nicht zur gewünschten Vereinheitlichung und damit zu einer Vereinfachung, da zu viele Unternehmen außen vor gelassen würden, um eine echte Veränderung herbeizuführen, kritisieren UFE und CESI. Die Grenze sei willkürlich und betrugsanfällig. Erforderlich sei ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl große Unternehmen als auch MSE einschließt.

Zur Berechnung einer gemeinsamen steuerlichen Bemessungsgrundlage würden bislang "International Financial Reporting Standards" (IFRS) herangezogen. Allerdings seien die in diesem Rahmen gemachten Angaben von Unternehmen unterschiedlicher Qualität, was nicht zuletzt auf die Komplexität der IFRS zurückzuführen sei. Die UFE würde es begrüßen, wenn auf EU-Ebene einheitliche europäische Körperschaftsteuermindeststandards geschaffen werden und so ein Steuerwettbewerb vermieden werden kann. Zwar sei die Etablierung eines solchen Systems mit einem einmaligen erhöhten Aufwand verbunden. Sie werde aber langfristig eine Harmonisierung der nationalen Gesetze bringen und so für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung europäischer Standards sei die Mehrwertsteuersystemrichtlinie von 2006, heißt es in der Stellungnahme.

Im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Konsolidierung der Bemessungsgrundlagen von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe und der Aufteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage auf die infrage kommenden Mitgliedstaaten meinen UFE und CESI, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, seien immaterielle Vermögenswerte unbedingt in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen.

In Bezug auf die Zuordnung der Gewinne aus Geschäften zwischen Mitgliedern der Gruppe und Unternehmen außerhalb der Gruppe (in der EU und in Nicht-EU-Ländern) ist die UFE der Auffassung, dass die gegenwärtigen Verrechnungspreisvorschriften beibehalten werden sollten. Diese seien bereits etabliert und auch akzeptiert. Die Implementierung eines vereinfachten Konzepts würde keine nennenswerten Vorteile bieten, da typische MNE-Unternehmen auch außerhalb der EU Verrechnungspreise festlegen müssen.

Zu den Möglichkeiten einer einfacheren Verwaltung des Systems wird in der Stellungnahme ausgeführt, Hauptziel von BEFIT sei es, die Befolgungs- und Verwaltungskosten sowohl für Steuerzahler als auch für die Mitgliedstaaten zu senken. Hierfür sei eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden dringend erforderlich. Diese werde zum einen durch die Angleichung der Körperschaftsteuersysteme erreicht. Zum anderen bedürfe es allerdings gemeinsamer Schnittstellen. Denn nur mithilfe dieser könnten Sachverhalte besser geprüft und schneller abgeschlossen werden. Die Einrichtung gemeinsamer Schnittstellen sollte dabei auf EU-Ebene erfolgen. Hierzu brauche es einheitliche Standards, finanzielle Mittel und Personal.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 25.01.2023