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24.06.2022

Nach TÜV: Land haftet für plötzliches Aufklappen der Motorhaube

Das Land Niedersachsen haftet für den Totalschaden an einem Pkw, der dadurch entstanden ist, dass die Motorhaube während der Fahrt hochgeklappt ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Hintergrund ist, dass das Auto kurz zuvor beim TÜV gewesen war. Dort sei die Arretierung der Motorhaube nicht sichergestellt worden, so das OLG unter Berufung auf die Ausführungen eines hinzugezogenen Sachverständigen.

Beim TÜV hatte der betroffene Pkw die orangene Plakette erhalten. Nachdem die Motorhabe des Autos auf einer Stadtautobahn hochgeklappt und dies zu einem Totalschaden geführt hatte, hat der Inhaber des Pkw das Land Niedersachsen vor dem Landgericht (LG) Oldenburg auf Schadenersatz verklagt – zunächst ohne Erfolg. Das LG wies die Klage ab. Ein Verschulden des TÜV-Prüfers stehe nicht fest. Dieser hatte vor Gericht ausgesagt, er kontrolliere nach der Prüfung des Motors stets standardmäßig, dass die Motorhaube wieder ordnungsgemäß einraste. Warum die Motorhaube letztlich hochgeklappt sei, könne nicht mehr festgestellt werden, so das LG.

Der Kläger hatte mit seiner Berufung gegen dieses Urteil Erfolg. Nach den Ausführungen des gerichtlich hinzugezogenen Sachverständigen stehe fest, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt gewesen sei, so die Richter des OLG. Der ganze Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen, was dazu geführt habe, dass das Schloss nicht richtig arretiert habe. Offenbar habe der Prüfer die Arretierung der Motorhaube nicht sichergestellt. Eine andere Schadensursache komme nicht in Frage. Insbesondere könne ausgeschlossen werden, dass der Kläger die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung geöffnet und sodann nicht wieder richtig verschlossen habe. Für ihn hätte so kurz nach dem TÜV auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto noch einmal zu kontrollieren. Der Kläger müsse sich daher auch kein Mitverschulden anrechnen lassen.

Der Kläger erhält nach dem Richterspruch Ersatz für den Totalschaden. Außerdem muss das Land Niedersachsen ihm die Rechtsanwaltskosten ersetzen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 03.06.2022, 6 U 31/22