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21.11.2022

Schenkung- und Erbschaftsteuer: Bayern fordert höhere Freibeträge

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) setzt sich für eine Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Dies gelte ganz grundsätzlich, aber gerade auch aufgrund der stark unterschiedlichen Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland.

Seit vielen Jahren kämpfe Bayern für eine Erhöhung und Regionalisierung der Erbschaftsteuer-Freibeträge, um zielgerichtet agieren zu können, so Füracker. Die aktuell geltenden Freibeträge seien seit 2009 nicht mehr angepasst worden und hätten dadurch ihre Entlastungswirkung in erheblichem Umfang verloren. Die Erbschaftsteuer stehe in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können, meint Füracker.

"Die teils massive Grundstückspreisentwicklung zieht auch negative Konsequenzen für den Mietwohnungsmarkt nach sich", so Füracker. Denn sie stelle Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten. Höhere Freibeträge sind aus Sicht Fürackers "jetzt ein einfaches Mittel, um alle Betroffenen schnell zu entlasten – das ist wichtiger als die Debatte über neue Bewertungskriterien". Er habe sich bereits direkt an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gewandt und gefordert, diese Entlastungen anzupacken. Der Bund lehne dies jedoch nach wie vor ab. Bayern werde sich dennoch "weiter vehement für eine Reform der Erbschaftsteuer auf Bundesebene einsetzen", betont Füracker.

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gölten seit 13 Jahren unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation sei bereits unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steige die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr nun in vielen Städten und Gemeinden nochmal zusätzlich.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Erbschaftsteuer seien bundesgesetzlich geregelt. Änderungen müssten deshalb vom Bundestag und der Ländermehrheit beschlossen werden.

Finanzministerium Bayern, PM vom 20.11.2022