Gegründet von Gerhard Menges, beweisen wir nun seit mehr
als 50 Jahren unsere Kompetenz in der Steuerberatung und
Unternehmensberatung. Was ganz klein begann, wuchs im
Laufe der Zeit zur überregional tätigen Kanzlei. Von Anfang
an war uns dabei eines am Wichtigsten:

Unser Mandant.

Er steht im Mittelpunkt aller Tätigkeiten und kommt durch
kompetente Beratungsleistungen sowie unser Netzwerk
von Experten-Kooperationen in den Genuß eines exklusiven
Mehrwertes, denn ...

Wir teilen mit Ihnen die Leidenschaft erfolgreich zu sein!

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Für den nachhaltigen Erfolg unserer Kanzlei ist das Engagement und die Begeisterung unserer Mitarbeiter entscheidend.

Daher bieten wir die nötigen Freiräume, damit Ideen genauso wie Persönlichkeiten wachsen und sich entfalten können.

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01.06.2023

Europäischen Gerichtsbarkeit: Das Einheitliche Patentgericht nimmt seine Arbeit auf

An einem Europäischen Patentgericht wurde seit Jahrzehnten gearbeitet und nun ist es soweit: Zum 1. Juni 2023 nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf und wird künftig mit unmittelbarer Wirkung für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Das neue EU-Einheitspatent ist ebenfalls ab dem 1. Juni 2023 verfügbar. mehr...

01.06.2023

Bordell: Eilantrag gegen Anordnung zu Notrufsystem erfolglos

Während der Öffnung eines Bordells muss stets dessen Betreiber oder ein zuverlässiger Mitarbeiter anwesend sein, damit im Fall eines Notrufs einer Prostituierten schnell Hilfe geleistet werden kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Minden einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Antragstellerin gegen eine nachträgliche Auflage zum Notrufsystem einer von ihr in Herford betriebenen Prostitutionsstätte gewandt hatte. mehr...

01.06.2023

Übersendung eines Auszugs aus Märchen "Die Gänsemagd": Als Bedrohung mit Verbrechen strafbar

Eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Absatz 2 Strafgesetzbuch – StGB) – hier Totschlag – kann darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die Gänsemagd) zu versenden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. mehr...

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