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Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - Hochbegabung ist keine Krankheit

Eine Hochbegabung eines Kindes stellt als solche keine Krankheit dar. Die Kosten für den Besuch einer Privatschule sind deshalb nicht als Krankheitskosten abziehbar. Hier hatte der Besuch der Regelschule bei dem hochbegabten Kind zu psychosomatischen Beschwerden geführt (der Grund: schulische Unterforderung und fehlende Förderung). Da an der gewählten Privatschule, deren Kosten steuerlich abgesetzt werden sollten, keine spezielle Heilbehandlung stattfand und der Schulbesuch nicht zum Zwecke der Heilbehandlung erfolgte, wurden die geltend gemachten Kosten (rund 40.000 Euro) abgelehnt. (FG Münster vom 13.6.2023, 2 K 1045/22 E)

Rechtstipp: Mietrecht - Wer Morddrohungen ausspricht, muss das Haus sofort verlassen

Hat sich ein Mieter wegen eines nachts lärmenden Mietmieters (insbesondere ging es um laute Musik) beim Vermieter beschwert, und wird er deswegen von dem Verursacher des Lärms mit dem Leben bedroht, so darf der Vermieter dem Ruhestörer den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Die Androhung von Gewalt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung. Hat sich der Mieterwegen der Ruhestörung zu Recht beschwert, so gebe es keinerlei Anlass zur Androhung von Gewalt. Hier wurde die Morddrohung (»Ich bring» dich um«) per Handy aufgenommen. Das Video sei als Beweis verwertbar, da dadurch die »berechtigten Interessen« des bedrohten Mieters wahrgenommen werden konnten. (AG Berlin-Köpenick, 3 C 33/21)