Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Steuerrechtsdurchsetzung. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, verhandeln für Sie mit Behörden, unterstützen Sie bei Außenprüfungen und führen Ihre außergerichtlichen Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden.
Unsere Steuerberater sind zugelassen vor Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof, bei Steuerstrafverfahren und Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert vor diesen Institutionen.