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08.12.2022

Theater: Hausverbot für regionalen Sender wohl rechtswidrig

Ein einem regionalen Fernsehsender erteiltes Hausverbot, das den Sender daran hindert, bei der Premiere eines Theaterstücks zu filmen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz rechtswidrig. Der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein hatte das Verbot damit begründet, die Premiere des Stücks solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden.

Konkret ging es um die Premiere des "The Show must go on" im Theater Lahnstein. Der Sender wollte dort drehen, Tonaufnahmen erstellen und Interviews führen. Mit seinem Eilantrag begehrte der Fernsehsender die Gestattung von Ton- und Videoaufzeichnungen.

Damit hatte er keinen Erfolg. Denn nach Ansicht der Koblenzer Richter hätte es einen effektiveren Weg für die Verfolgung der Rechtsschutzziele des Senders gegeben. Es hätte ausgereicht, gegen die vom Oberbürgermeister nicht für sofort vollziehbar erklärten Verfügungen (Haus- und Drehverbot) Widerspruch zu erheben. Gerichtlicher Eilrechtsschutz sei nicht notwendig gewesen.

Das VG Koblenz wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass gegen eine etwaige Anordnung des Sofortvollzugs nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung – kurz vor dem Beginn der Premiere – rechtliche Bedenken beständen. Es halte das vom Oberbürgermeister ausgesprochene Verbot für rechtswidrig. Es sei schon nicht erkennbar, dass dieses zur Vermeidung von Störungen im Betriebsablauf im Theater und insbesondere bei der Premiere notwendig sei. Überdies habe der Antragsgegner bei seiner Entscheidung keine Erwägungen angestellt, die das pauschale und unbeschränkt für den gesamten Theaterkomplex geltende Hausverbot rechtfertigen könnten. Ferner habe er die von den Grundrechten geschützte Rechtsposition des Antragstellers verkannt.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2022, 4 L 1119/22.KO, nicht rechtskräftig